Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Begriffsbestimmungen und Geltung der Bedingungen
Als Leistungsgeber im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen wird Stefan Brandstetter (SbImpuls) definiert. Die Kunden des Leistungsgebers werden als Leistungsnehmer bezeichnet. Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen zwischen Leistungsgeber und Leistungsnehmer. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.
§2 Angebot und Vertragsabschluß
Der Leistungsnehmer erhält ein schriftliches Leistungsangebot über den von ihm gewünschten Leistungsumfang. Diese Angebote sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluß über das Angebot kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes, durch Auftragsbestätigung durch den Leistungsgeber oder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung, in dem der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weiter Modalitäten geregelt sind, zustande. Vertragsergänzungen, -abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
§ 3 Leistungen
Der Leistungsgeber gewährleistet dafür Sorge zu tragen, dass bei der inhaltlichen Gestaltung der Leistung nach den neuesten fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung können vor oder während der Durchführung der Leistung vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen die Leistung in seinem Kern nicht völlig verändern. Der Leistungsgeber ist berechtigt, den vorgesehenen Leistungserbringer im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen
§ 4 Teilnehmerskripten und Zusatzleistungen
Teilnehmerskripten, die vom Leistungsgeber zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Unterlagen, gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Skripten oder sonstigen Materialien ohne schriftliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche Lernmittel, die nicht ausdrücklich vom Leistungsgeber als Teilnehmerskripten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sind auf Kosten des Leistungsnehmers von diesem selbst zu beschaffen. Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind nicht im Angebotspreis enthalten, soweit nicht anders vereinbart.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, werden die Gebühren nach Erhalt der Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungen werden entweder mit Beginn der Leistungserbringung oder abschnittsweise oder nach dessen Beendigung erstellt. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarten Gebühren und –kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Termine, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter § 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Gebühr. Der Leistungsnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§6 Rücktritt des Leistungsgebers
Der Leistungsgeber kann vor Beginn der Leistungserbringung vom Vertrag zurücktreten, wenn die von ihm festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (Höhere Gewalt, plötzliche Erkrankungen des Referenten) vor Vertragsbeginn von einer Durchführung absehen. In diesem Falle erhält der Leistungsnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Entrichtete Gebühren werden zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers gegen den Leistungsgeber sind in jedem Falle ausgeschlossen. Der Leistungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß, längstens jedoch bis 3 Wochen vor Leistungserbringung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei späteren Rücktritten durch den Leistungsnehmer kann diesem eine Pauschale von 50% der Gebühr in Rechnung gestellt werden, bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor Leistungserbringung die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt werden. Die Entsendung einer Ersatzperson ist möglich. In diesem Falle wird dem Leistungsnehmer keine Pauschale berechnet. Sollten Stornierungsgebühren für im Auftrag des Kunden vorgenommene Reservierungen (Z.B. Hotelreservierungen) anfallen, so werde n diese dem Kunden unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiterbelastet.
§ 7 Haftung
Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für den mit der Leistungserbringung beabsichtigten Erfolg. Soweit die Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Leistungsnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich.
§ 8 Teilnahmebescheinigung
Sofern es sich bei der Leistungserbringung um ein Seminar handelt, erhält der Leistungsnehmer nach Beendigung des Seminars ein entsprechendes Zertifikat über die Teilnahme an dem Seminar und die gegebenenfalls erreichte Qualifizierung.
§ 9 Datenerfassung
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses und in den Fällen des Satzes 2 darf der Leistungsgeber die personenbezogenen Daten des Leistungsnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Der Leistungsnehmer ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Leistungsgebers einverstanden.
§ 10 Gerichtsstand
Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird München als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.